Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des Obmannes
- Bericht des Kassiers
- Bericht des Rechnungsprüfers
- Entlastung des Kassiers und des Vorstandes
- Änderung der Statuten
- Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
- Allfälliges
Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte der Vereinsmitglieder beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so findet die Generalversammlung 30 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt. Diese Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Allfällige Anträge sind beim Vorstand zwei Wochen vor der Generalversammlung schriftlich einzureichen.
Im Anschluss an die Generalversammlung wird uns Johannes Fischer (MJ 1985), Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich,
einen Einblick in seine neu geschaffene Institution gewähren.
Artikel aus der VA-News-Ausgabe November 2014