Im Rahmen des Wahlpflichtgegenstandes Geschichte / Politische Bildung der 7. Klassen waren mein Vater Alfred und ich im Sommersemester 2019 für eine Doppelstunde bei Prof. Schwendtner und seinen Schülern zu Gast.
In zwei Unterrichtseinheiten haben wir über die Materie der Handhabung staatlicher Verarbeitung von personenbezogenen Daten – sowohl aus rechtlicher als auch aus technischer Sicht – referiert.
Nachdem Prof. Schwendtner seine Septimaner bereits in den vorhergehenden Unterrichtseinheiten mit den Grundsätzen des österreichischen Strafrechts vertraut gemacht hatte, hat Alfred mit den Schülern zunächst ein konkretes Fallbeispiel potenziellen Missbrauchs von Datenhoheit durch Exekutivorgane besprochen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die (Grund-)Rechte jedes einzelnen Bürgers auf Privatsphäre und Schutz von personenbezogenen Daten gelegt. In diesem Zusammenhang diskutierten die Schüler mit uns das schwierige Spannungsverhältnis zwischen den Rechten der Bürger auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten einerseits sowie den Befugnissen der Exekutivorgane andererseits.
Im zweiten Teil des Workshops habe ich die Methoden des Staates zur Beschaffung von persönlichen Informationen und die dabei zur Anwendung gelangenden technischen Vorgehensweisen beleuchtet. Die Schüler waren betroffen zu realisieren, wie einfach sich Exekutivorgane Zugang zu Daten verschaffen können.
Die anschließende, auch seitens der Schüler sehr angeregte Diskussion hat den Workshop abgerundet.
Thomas Grof, MJ 2013
Artikel aus der PetrA-Ausgabe November 2019